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Berufsbildungsbereich
Im Berufsbildungsbereich finden entsprechend der WVO § 4 Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Mitarbeiters statt.

Ziel ist es, den behinderten Mitarbeiter soweit zu befähigen, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.

Der Berufsbildungsbereich unterteilt sich in Grundkurs und Aufbaukurs, die von den Anforderungen der Rahmenpläne zu den einzelnen Bereichen hinsichtlich von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten geprägt sind. Individuelle und einzelfallbezogene Praktika ergänzen den Berufsbildungsbereich.

Allgemein zu vermittelnde Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Mitarbeiters fließen in die Berufsbildung ein.

Der Gruppenleiter erstellt in Zusammenarbeit mit den Fachdiensten für den jeweiligen behinderten Mitarbeiter berufliche Perspektiven mittels individueller Hilfepläne, die in Entwicklungsberichten festgehalten werden, den Entwicklungsstand des behinderten Mitarbeiters dokumentieren und für den jeweiligen Kostenträger die Grundlage zur Bewilligung weiterer Kosten dienen. Der Gruppenleiter befähigt den behinderten Mitarbeiter, lebenspraktische Fähigkeiten und Kulturtechniken zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Die Gestaltung von begleitenden Maßnahmen sowie die Organisation und Durchführung von Urlaubsfahrten, Feiern von Festen im Jahreslauf wird durch die Werkstatt angeboten. Der behinderte Mitarbeiter wird spätestens nach 2 Jahren in den Arbeitsbereich mit der Überreichung einer Teilnehmerurkunde übernommen.

Weitere Vorschläge könnten die Teilnahme an einer anderen oder weiterführenden beruflichen Bildungsmaßnahme, die Übernahme auf den ersten Arbeitsmarkt bzw. anschließender Integrationsprojekte bei Eignung sein. Möglich wäre auch eine Stellungnahme hinsichtlich einer Übernahme in den Förderbereich oder in eine andere Betreuungsform.