Ausbilden + Fördern >> Fördergruppe
Fördergruppe
In der Fördergruppe werden mit 18 Sollplätzen schwerstmehrfach behinderte Menschen betreut, die nicht mehr, noch nicht oder noch nicht wieder werkstattfähig sind und denen besondere arbeitstherapeutische Langzeitprogramme angeboten werden.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 136 Abs. 3 SGB IX, wonach die Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderung, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, in Einrichtungen oder Gruppen durchgeführt werden kann, die der Werkstatt angegliedert sind. Die in der Fördergruppe zu gewährleistende Hilfe richtet sich nach § 55 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX, wonach behinderten Menschen Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten gewährt werden, die erforderlich und geeignet sind, die erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Dieser Integrationsgedanke ist ein wesentlicher Bestandteil unserer täglichen Arbeit, denn Abgrenzung bedeutet Ausgrenzung. Durch eine aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft soll die Lebenswelt des behinderten Menschen unter Wahrung seiner Individualität erweitert werden. In diesem Selbstverständnis ist die Fördergruppe kein bloßer Ort der Versorgung und Pflege, sondern ein Ort der Förderung.

Die Betreuung, Förderung und Begleitung durch therapeutische und pädagogische Angebote erfolgt mit dem Ziel, Entwicklungen anzuregen, vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erhalten oder Abbauprozesse zu verlangsamen. Die Förderung orientiert sich an den vorhandenen Fähigkeiten und Bedürfnissen jedes Einzelnen.

Daraus ergeben sich im Konkreten folgende Aufgabenstellungen und Zielstellungen:

  • Hinführung zu am Arbeitsleben ausgerichteten Kenntnissen und Fertigkeiten mit dem Ziel, den behinderten Menschen zum Berufsbildungsbereich hinzuführen,
  • Förderung, Erhalt und Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im persönlichen und lebenspraktischen Bereich,
  • Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit,
  • Einübung und Festigung des Kontaktes mit der Umwelt,
  • Mobilitäts- und Selbständigkeitstraining,
  • Pflegerische Versorgung.



Ein durchstrukturierter Tagesablauf mit ständigem Wechsel von Aktivität und Entspannung bietet einerseits Sicherheit und Geborgenheit und soll dem behinderten Mitarbeiter helfen, die vorhandenen geistigen und körperlichen Kräfte optimal zu entfalten und zur Bewältigung seiner Umwelt einzusetzen.

Ein Ziel pädagogischer und heilpädagogischer Interventionen liegt in der Erreichung einer größtmöglichen Selbständigkeit. Dazu gehören das Erlernen der Kulturtechniken ebenso wie der Umgang mit lebenspraktischen Dingen. Ein geregelter Tagesablauf bietet dazu den äußeren Rahmen. Um auf die Verwirklichung dieser Ziele hinzuarbeiten, werden vielfältige Angebote genutzt.

Pädagogische Angebote

  • Beschäftigung und Arbeit
  • Tägliche Gesprächskreise
  • Spaziergänge
  • Hauswirtschaftliche Betätigung
  • Training der Körperpflege und Hygiene

Therapeutische Angebote
  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Rehabilitationssport
  • Schwimmen
  • Musiktherapie
  • Psychologische Begleitung

Begleitende Angebote
  • Gedächtnistraining
  • Alphabetisierungskurs
  • Thematische Förderung
  • Chor
  • Bowling
  • Computertraining
  • Kulturelle Angebote


Auch wenn nicht alle aufgrund ihrer geistigen und körperlichen Behinderung selbständig und nur im Rahmen ihrer geistigen und körperlichen Möglichkeiten die pädagogischen, therapeutischen und begleitenden Maßnahmen nutzen können, ist die Chance gegeben, sich und die Gemeinschaft zu erfahren.